Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Die Abos sind persönlich und nicht übertragbar.

Gültigkeitsdauer Abos

Das 5er Abo ist ab Ausstellungsdatum 1 Monat gültig.

Das 10er Abo ist ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig. 

Das 20er Abo ist ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig.

Das 20er Abo (2x pro Woche) ist ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig. 

Die Laufzeit der Abos ist verbindlich. Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise benutzte Abos verfallen nach ihrem Gültigkeitsdatum. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. 

Es können keine Verlängerungen wegen Ferien oder aus zwingenden beruflichen Gründen gewährt werden.

Bleibt das Studio geschlossen, wird die Gültigkeit der Tarife entsprechend verlängert.  Abo-Unterbruch (Time Stop)

Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft können laufende 10er Abos sowie 20er Abos über die Dauer der der gesundheitsbedingten Abwesenheit unterbrochen werden. Bitte teilen Sie uns Ihre Gründe zeitnah per E-Mail an info@evenstar.ch mit.

 

Zahlung

Das gewählte Abo ist jeweils im Voraus, spätestens aber beim ersten Besuch von EVENSTAR Personal Training vollständig zu zahlen. 

Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel: Debitkarten, Kreditkarten. Bei Bezahlung mit Kredit-Karten behalten wir uns das Recht vor, eine Kommission von 2.5% auf den Rechnungsbetrag zu erheben.

 

Bei nicht fristgerechter Begleichung der Rechnung verschicken wir die 1. Mahnung kostenlos. Bei der 2. Mahnung verrechnen wir eine Aufwandsentschädigung von CHF 40.–. 

 

Annullationsbedingungen

Ohne rechtzeitige Benachrichtigung müssen wir nicht wahrgenommene Termine leider vollumfänglich verrechnen. 

Bitte geben Sie uns deshalb mindestens 24 Stunden vor Beginn Ihres Trainings Bescheid, falls Sie den Termin verlegen möchten oder absagen müssen.

 

Haftung und Versicherung

Der Versicherungsschutz ist Sache des Kunden. Das Training sowie die Benutzung der Geräte erfolgen auf eigenes Risiko. Der Kunde bestätigt, dass er den beim Erstkontakt abgegebenen Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäss ausgefüllt hat. Er ist verpflichtet, den Trainer umgehend über Verletzungen, körperliche Einschränkungen oder eine Schwangerschaft zu informieren, um ein Risiko möglichst auszuschliessen.